Rechtsprechung
BGH, 21.09.2020 - VIII ZB 37/20 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- IWW
§ 1 Abs. 5, § 66 Abs. 6 Satz 1 GKG, § 66 Abs. 1 GKG, Anlage 1 des Gerichtskostengesetzes, § 66 Abs. 8 Satz 1 GKG
- Wolters Kluwer
Auslegung der Eingabe als Erinnerung gegen den Kostenansatz
- Wolters Kluwer
Auslegung der Eingabe als Erinnerung gegen den Kostenansatz
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... (6) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 12.12.2017 - II ZB 25/16
Statthaftigkeit der Erinnerung gegen die inhaltliche Richtigkeit der dem …
Auszug aus BGH, 21.09.2020 - VIII ZB 37/20
Das Erinnerungsverfahren dient nicht dazu, eine vorangegangene Entscheidung im Hauptsacheverfahren - auch nicht die Kostenentscheidung - auf ihre Recht- oder Verfassungsmäßigkeit zu überprüfen (BGH, Beschluss vom 12. Dezember 2017 - II ZB 25/16, BeckRS 2017, 139513 Rn. 10). - BGH, 19.07.2018 - VII ZR 269/14
Entstehen der einfachen Gebühr durch die Einlegung der Nichtzulassungsbeschwerde
Auszug aus BGH, 21.09.2020 - VIII ZB 37/20
Über diese entscheidet beim Bundesgerichtshof gemäß § 1 Abs. 5, § 66 Abs. 6 Satz 1 GKG der Einzelrichter (vgl. BGH, Beschluss vom 19. Juli 2018 - VII ZR 269/14, juris Rn. 5 mwN). - BGH, 03.08.2015 - I ZB 32/15
Erinnerung eines Schuldners gegen den Ansatz von Gerichtskosten
Auszug aus BGH, 21.09.2020 - VIII ZB 37/20
Die Eingabe des Beklagten ist als Erinnerung gegen den Kostenansatz auszulegen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 3. August 2015 - I ZB 32/15, juris Rn. 1 f.; vom 3. Juli 2008 - V ZB 38/08, WuM 2008, 623). - BGH, 03.07.2008 - V ZB 38/08
Zurückweisung der Erinnerung des Beschwerdeführers gegen den Kostenansatz bei …
Auszug aus BGH, 21.09.2020 - VIII ZB 37/20
Die Eingabe des Beklagten ist als Erinnerung gegen den Kostenansatz auszulegen (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 3. August 2015 - I ZB 32/15, juris Rn. 1 f.; vom 3. Juli 2008 - V ZB 38/08, WuM 2008, 623).
- BGH, 13.10.2020 - I ZR 28/19
Erinnerung gegen Kostenansatz zurückgewiesen
Das Erinnerungsverfahren dient nicht dazu, eine vorangegangene Entscheidung im Hauptsacheverfahren - auch nicht die Kostenentscheidung - auf ihre Recht- oder Verfassungsmäßigkeit zu überprüfen (BGH, Beschluss vom 21. September 2020 - VIII ZB 37/20, juris Rn. 5). - BGH, 13.10.2020 - I ZR 29/19
Erheben von Einwendungen im Verfahren der Erinnerung gegen den Kostenansatz
Das Erinnerungsverfahren dient nicht dazu, eine vorangegangene Entscheidung im Hauptsacheverfahren - auch nicht die Kostenentscheidung - auf ihre Recht- oder Verfassungsmäßigkeit zu überprüfen (BGH, Beschluss vom 21. September 2020 - VIII ZB 37/20, juris Rn. 5). - BGH, 25.02.2021 - I ZB 74/20
Erinnerung gegen den Kostenansatz des Bundesgerichtshofs (BGH)
Das Erinnerungsverfahren dient nicht dazu, eine vorangegangene Entscheidung im Hauptsacheverfahren - auch nicht die Kostenentscheidung - auf ihre Recht- oder Verfassungsmäßigkeit zu überprüfen (BGH, Beschluss vom 21. September 2020 - VIII ZB 37/20, juris Rn. 5).
- BGH, 15.01.2021 - I ZR 29/19
Erinnerung gegen den Kostenansatz hinsichtlich Erhebung von Gerichtskosten
Das Erinnerungsverfahren dient nicht dazu, eine vorangegangene Entscheidung im Hauptsacheverfahren - auch nicht die Kostenentscheidung - auf ihre Recht- oder Verfassungsmäßigkeit zu überprüfen (BGH, Beschluss vom 21. September 2020 - VIII ZB 37/20, juris Rn. 5). - BGH, 15.01.2021 - I ZR 28/19
Erinnerung gegen den Kostenansatz hinsichtlich Erhebung von Gerichtskosten
Das Erinnerungsverfahren dient nicht dazu, eine vorangegangene Entscheidung im Hauptsacheverfahren - auch nicht die Kostenentscheidung - auf ihre Recht- oder Verfassungsmäßigkeit zu überprüfen (BGH, Beschluss vom 21. September 2020 - VIII ZB 37/20, juris Rn. 5). - BGH, 25.02.2021 - I ZB 75/20
Erinnerung gegen den Kostenansatz des Bundesgerichtshofs (BGH)
Das Erinnerungsverfahren dient nicht dazu, eine vorangegangene Entscheidung im Hauptsacheverfahren - auch nicht die Kostenentscheidung - auf ihre Recht- oder Verfassungsmäßigkeit zu überprüfen (BGH, Beschluss vom 21. September 2020 - VIII ZB 37/20, juris Rn. 5).